Organisation

Motorschirmfliegen zählt in Deutschland zu der Ultraleichtfliegerei und wird vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) gesetzlich vertreten. Der DULV ist für die Zulassung von Geräten, in diesem Fall Motorantriebe und Schirme, und für die Ausbildung zuständig.
Das Erlernen erfolgt in Deutschland über eine fliegerische Grundausbildung im Gleitschirmbereich (L-Schein) und Höhenflüge. Dazu kommt eine weitere praktische Ausbildung mit Überlandflügen mit dem Motorschirm und eine theoretische Ausbildung in verschiedenen Fächern wie Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Technik, Flugfunk und Verhalten in besonderen Fällen.

Ein Prüfung erfolgt sowohl für den Praxis-, als auch für den Theorieteil.

Die Zulassung von Motorschirmsystemen ist ein längerer Prozeß. Entgegen andere Nationen gibt es in Deutschland die wohl strengsten Richtlinien. Die Abnahme erfolgt vom DULV - natürlich in einer professionellen Form.

Neben dem Bereitstellen von sämtlichen Konstruktionsinformationen und dem Test der Materialen (z.B. mit 6 g; d.h. mit dem sechsfachen des Eigen+ plus Pilotengewicht)., müssen in Deutschland auch Lärmmessungen in Verbindung mit Steigwerten bestanden werden.

Die Grenze der Lärmmessung beträgt bei den Motorschirmen, genau wie bei den anderen Ultraleicht-Klassen, 60dB bei Vollast.

Neben dem Motorantrieb wird auch das Gurtzeug und die Tragfläche, also der Motorschirm getestet - Belastungstest, als auch Flugtests. Zu beachten ist, daß immer die Kombination Motor / Schirm zugelassen ist.

Motorschirme sind sogenannte "leichte Luftsportgeräte". Damit gibt es dem Sinne genaugenommen keine Zulassung, sondern eine Musterprüfung. Es wird ein Mustergerät zugelassen und der Hersteller/Importeur zertifziert über eine Stückprüfung, daß ein Gerät konform zu dem Mustergerät ist.

Besonders stolz sind wie, daß wir Standardgeräte zugelassen haben, d.h. sie wurden nicht speziell für die Prüfung abgeändert. Und wir konnten teilweise Lärmmessungen von 55 dB (!!) bei Vollast erreichen, also fantastische Werte.