Stückprüfung |
||
Fußstartfähige Motorschirme und Motorschirm-Trike unter 120 kg mit nicht fest installierten Antrieb gehören - in der Regel - zu den sogenannten "leichten Luftsportgeräten". Gemäß LuftVZO erhalten diese Geräte keine "Zulassung" im eigentlichen Sinn, sondern eine "Musterprüfung". Dafür ist der Musterbetreuer verantwortlich. Um legal fliegen zu können, muß nun jedes Gerät konform zu diesem mustergeprüftem Gerätetyp und lufttüchtig sein.
Die Stückprüfung ist eine Einzelprüfung, sozusagen der "Zertifizierungsprozeß", daß ein Gerät 100% konform mit dem Gerät der Musterprüfung und lufttüchtig ist. Sie wird durch den Musterbetreuer durchgeführt. Neue Produkte aus dem Partnernetzwerk von TEAM-Adventure werden selbstverständlich VOR Auslieferung stückgeprüft. Aber es gibt in Deutschland noch eine Menge Adventure-Piloten, deren Geräte noch nicht stückgeprüft sind. Und bei diesen sollte die Stückprüfung ebenfalls vorgenommen werden, damit der Pilot legal fliegt und damit auch rechtlich auf jeden Fall abgesichert ist. Dabei wird das Gerät wird anhand einer Checkliste geprüft und zertifiziert. Sämtliche Daten werden dabei aufgenommen (z.B. Motornummer, Kaufdatum, Nummer und Typ des Propellers, Änderungen, Lauftest, ...), protokolliert und archiviert. Wir können natürlich nur Geräte zertifizieren, die wir auch selber inspiziert haben. Zusätzlich werden bei der Stückprüfung die neuesten Bedienungs- und Wartungshandbücher auf Deutsch mitgeliefert. Bitte beachten Sie: Sämtliche Änderungen, welche die Leistung, Lärmemission und Sicherheit betreffen sind nicht mehr konform mit einem Mustergeprüftem Gerät und können daher leider nicht akzeptiert werden. Dies wird u.a. bei der Stückprüfung getestet. Eine Stückprüfung erlischt, wenn das Gerät so verändert wurde, daß es nicht mehr konform zum Mustergerät ist, d.h. sämtliche Veränderungen Leistung, Geräuschemission und Sicherheit betreffend. Die Stückprüfung kann im Service-Center in Bad Schönborn jederzeit nach telefonischer Terminabsprache durchgeführt werden. Die anhängende PDF-Datei gibt Ihnen einen Überblick über die Preise für die Stückprüfung: |
||
|
||
Sicherheitshinweis zur Zulassung von Adventure Motorschirmsystemen. Aus gegebenem Anlaß möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Situation der "Zulassung" von Adventure Motorschirmsystemen hinweisen. |
||
|
||
Begriffsdefinitionen und Verweise auf die entsprechenden Luftgesetze Musterprüfung Auszug aus der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) §10 Luftsportgerät (3) In der Stückprüfung wird geprüft, ob das Luftfahrtgerät mit dem Muster übereinstimmt und lufttüchtig ist, ob die nach dem Gerätekennblatt zu dem Gerät gehörenden Betriebsanweisungen vorhanden sind und den anerkannten Betriebsanweisungen entsprechen und ob die Kennzeichnung zum Nachweis des Ursprungs, soweit sie gefprdert ist, odrungsgemäß angebracht ist.
|
||